Kratzer, Delle oder Parkrempler?
Ich bewerte den Schaden – einfach, schnell und unabhängig.
Kurzgutachten
die schnelle Lösung bei kleineren Schäden
Nicht jeder Schaden am Auto erfordert ein ausführliches Unfallgutachten. Oft reicht ein kompaktes, fachlich fundiertes Kurzgutachten, um die Schadenshöhe einzuschätzen und eine Reparatur mit der Versicherung abzustimmen.
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger helfe ich Ihnen dabei, kleinere Schäden schnell und korrekt einzuordnen - ohne unnötigen Aufwand, aber mit dem nötigen Sachverstand.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form der Schadensbewertung, die sich auf das Wesentliche konzentriert: Die exakte Ermittlung der Reparaturkosten und die technische Beschreibung des sichtbaren Schadens.
1
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Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug in Art, Alter und Zustand am Markt zu kaufen - also der geschätzte Marktwert vor dem Schaden.
2
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Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand nach dem Schaden. Dieser Wert wird häufig für die Schadensabrechnung im Totalschadenfall benötigt.
3
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Ein finanzieller Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht nutzen können - wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
4
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Der bleibende Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem reparierten Schaden, da es trotz sachgerechter Instandsetzung als „Unfallwagen“ gilt und damit oft einen geringeren Verkaufspreis erzielt.
Gerade bei Bagatellschäden ist ein Kurzgutachten oft ausreichend - zum Beispiel nach leichten Parkunfällen oder bei kleineren Dellen und Lackschäden.
Wann ist ein Kurzgutachten sinnvoll?
Ein Kurzgutachten ist empfehlenswert, wenn:
Ich bewerte Ihren Fall individuell und sage Ihnen offen, ob ein Kurzgutachten ausreicht - oder ob Sie mit einem vollständigen Gutachten besser abgesichert wären.
die Schadenhöhe unter ca. 750 € liegt (Bagatellgrenze)
Sie den Schaden privat regulieren möchten (z. B. bei Freundschaftsdiensten)
eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung besteht
Sie eine erste, neutrale Einschätzung ohne großen Aufwand wünschen
kein Nutzungsausfall, kein wirtschaftlicher Totalschaden oder Wertminderung zu erwarten ist
die Schuldfrage geklärt ist
Was enthält ein Kurzgutachten?
Auch wenn es kompakter ist - ein Kurzgutachten bietet Ihnen alles, was Sie für eine seriöse Ersteinschätzung benötigen:
Beschreibung des Schadens
Reparaturweg (z. B. Instandsetzung, Austausch, Lackierung)
Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten
Fotodokumentation
Angaben zu Fahrzeugtyp, Ausstattung, Laufleistung etc.
Je nach Situation erstelle ich das Kurzgutachten digital oder in Papierform - auf Wunsch auch mit Versand an Ihre Versicherung oder Werkstatt.
Ihre Vorteile mit meinem Kurzgutachten
Auch wenn es kompakter ist - ein Kurzgutachten bietet Ihnen alles, was Sie für eine seriöse Ersteinschätzung benötigen:
Schnelle Bearbeitung
meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen
Geringere Kosten
als bei einem vollständigen Gutachten
Unabhängige Einschätzung,
keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten
Transparente Beratung,
ob ein Kurzgutachten wirklich ausreicht
Erstellung bei Ihnen vor Ort,
in der Werkstatt oder bei mir im Büro
Häufige Fragen
zum Kurzgutachten
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Wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt (ca. 750 €), Nutzungsausfall oder merkantile Wertminderung im Raum steht oder die Schuldfrage strittig ist, sollten Sie auf ein vollständiges Unfallgutachten zurückgreifen. Ich berate Sie dazu ehrlich und individuell.
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Die Kosten für ein Kurzgutachten hängen vom Aufwand ab und werden vorab mit Ihnen abgestimmt. In vielen Fällen ist es deutlich günstiger als ein vollständiges Gutachten. Ich informiere Sie transparent und ohne versteckte Kosten.
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Das kommt auf den Fall an. Bei Bagatellschäden zahlen viele Versicherungen lieber einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, wenn es abgestimmt wurde. Ich kläre das für Sie ab - oder berate Sie, ob Sie besser ein vollwertiges Gutachten beauftragen sollten.
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In der Regel erhalten Sie es innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung - digital oder in gedruckter Form. So können Sie schnell reagieren und weiter planen.
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Ja - das ist besonders sinnvoll, wenn Sie den Schaden privat regulieren oder ohne Versicherung abwickeln möchten. Auch zur Einschätzung von Schäden vor dem Verkauf oder bei Leasingrückgaben kann ein Kurzgutachten hilfreich sein.